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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren V R 20/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2021

UStG § 13b Abs 5 S 1 ; UStG § 13b Abs 1 ; UStG § 3a Abs 2 S 2

Setzt eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. § 13b Abs. 5 Satz 1 i.V.m. §§ 13b Abs. 1, 3a Abs. 2 UStG voraus, dass dem Leistungsempfänger eine gültige USt-IdNr. erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen USt-IdNr. erbracht werden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: Finanzgericht des Saarlandes Urteil vom 12.05.2021 (1 K 1144/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.01.2024, Zurückverweisung

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