GewStG § 10a ; GewStG § 2 Abs 2 S 1 ; UmwStG § 24
Geht der für eine Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust auf die durch Begründung atypisch stiller Beteiligungen zweier natürlicher Personen --der alleinigen Anteilseigner der Kapitalgesellschaft-- am Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft entstandene Mitunternehmerschaft (atypisch stille Gesellschaft) über?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 11.01.2024, durcherkannt