Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren III R 34/21

Aufnahme in die Datenbank am 18.02.2022

BewG § 125 Abs 2 ; BewG § 126 Abs 2 ; EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b ; GewStG § 9 Nr 1 S 1

Ist die Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes (als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG) als reines Ertragswertverfahren ausgestaltet, das sich am Hektarwert und den ungenutzten Flächen orientiert? Werden Betriebsmittel (wie etwa Maschinenbesatz) und Gebäude sowie Zu- und Abschläge hierbei berücksichtigt? Hat eine Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes ausschließlich nach den Eigentumsverhältnissen des Grund und Bodens zu erfolgen? Ist die Aufteilung für die Anrechnung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG nach Wirtschaftsgütergruppen unter Ausscheidung des Wertanteils für Grund und Boden vorzunehmen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 13.10.2021 (2 K 942/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 12.10.2023, durcherkannt

Seite drucken