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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 31/21

Aufnahme in die Datenbank am 18.03.2022

AO § 173 ; EStG § 64 Abs 2 ; EStG § 64 Abs 3

1. Gegenüber welcher Behörde kann die Anzeige der Änderung der Berechtigtenbestimmung bei Kindergeld wirksam angezeigt werden? Hat die Anzeige zwingend gegenüber der bisher Kindergeld gewährenden Stelle zu erfolgen oder kann dies auch gegenüber einer anderen für die Gewährung von Kindergeld zuständigen Stelle geschehen?

2. Sind den Familienkassen durch die Überschneidungsmitteilung des "(Steuer-)IDNr.-Kontrollverfahrens" Tatsachen nachträglich bekannt geworden, sodass eine doppelte Kindergeldzahlung zuvor nicht bekannt gewesen sein kann?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.09.2021 (5 K 5114/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, Zurückverweisung

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