GewStG § 10a ; GewStG § 2 Abs 2 S 1
Gilt im Falle der Anwachsung eines gewerblichen Unternehmens einer Personengesellschaft auf eine Körperschaft das Kriterium der Unternehmensidentität für die Fortführung eines gewerbesteuerrechtlichen Verlustvortrags und muss die Unternehmensidentität lediglich im Zeitpunkt der Anwachsung gegeben sein oder ist es erforderlich, dass das übergehende Unternehmen nach dem Zeitpunkt der Anwachsung bis zur vollständigen Verrechnung der Fehlbeträge unverändert bestehen bleibt und fortgeführt wird?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.04.2024, unbegründet