EStG § 4h ; GewStG § 8 Nr 1 S 1
Sind die zur Zuordnung von Swap-Aufwendungen zu den "Zinsaufwendungen" i.S. von § 4h EStG entsprechend auf den Begriff der "Entgelte für Schulden" i.S. des § 8 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a GewStG zu übertragen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.11.2023, unbegründet