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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 24/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2021

AO § 169 Abs 2 S 2 ; AO § 370 Abs 1 Nr 2 ; AO § 378 Abs 1 ; EStG § 63 Abs 1 S 6 ; EStG § 68 Abs 1

Kann es als vorsätzlich oder leichtfertig angesehen werden, wenn eine Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG in Bezug auf den Wohnsitz von im Ausland zu Ausbildungszwecken wohnenden Kindern unterbleibt, sodass eine verlängerte Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO eintritt? Stellt der Wegzug eines Kindes in das Ausland eine mitteilungspflichtige Tatsache im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG dar?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 19.10.2020 (2 K 683/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, Zurückverweisung

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