EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; OEG § 1 ; EStG § 62 Abs 1 ; EStG § 63 Abs 1
Streitig ist, ob die nach § 1 Opferentschädigungsgesetz an das Kind gezahlte Rente zu seinen einzusetzenden finanziellen Mitteln gehört und es dadurch zum Selbstunterhalt im Stande ist.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.04.2023, unbegründet