EUV 2016/679 Art 17 ; EUV 2016/679 Art 21
Rechtfertigt der Zweck einer gleichmäßigen und gerechten Steuererhebung den generellen Informationsaustausch über die Vermögensstände von Inländern auf in der Schweiz geführten Konten?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 36/21