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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 39/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2022

AO § 370 Abs 1 Nr 2 ; AO § 169 Abs 2 S 2 ; ErbStG § 30 Abs 1 ; ErbStG § 31

Eröffnet eine unterlassene Anzeige der Vorschenkung (Hinterziehung von Schenkungssteuer) auch eine verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO für die Erbschaftssteuer, wenn das Finanzamt kausal (aufgrund der Unkenntnis der Vorschenkung) zunächst keine Erbschaftssteuererklärung anforderte?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 17.06.2021 (4 K 1444/18)

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