AO § 370 Abs 1 Nr 2 ; AO § 169 Abs 2 S 2 ; ErbStG § 30 Abs 1 ; ErbStG § 31
Eröffnet eine unterlassene Anzeige der Vorschenkung (Hinterziehung von Schenkungssteuer) auch eine verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO für die Erbschaftssteuer, wenn das Finanzamt kausal (aufgrund der Unkenntnis der Vorschenkung) zunächst keine Erbschaftssteuererklärung anforderte?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger