GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
Handelt es sich bei der Übernahme der aus einem städtebaulichen Vertrag herrührenden Verpflichtung der Grundstücksverkäuferin, neugeschaffenen Wohnraum an von der Stadt benannte Mieter verbilligt zu überlassen, um eine sonstige Leistung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.11.2022, unbegründet