BGB § 80 Abs 2 S 2 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 ; KStG § 27 Abs 1 ; KStG § 27 Abs 2 ; KStG § 27 Abs 7
Gesonderte Feststellung des Einlagekontos einer Verbrauchsstiftung
1. Ist bei einer rechtsfähigen privaten "Verbrauchsstiftung" i.S. des § 80 Abs. 2 Satz 2 BGB, die Leistungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG gewähren bzw. deren Stiftungskapital für die Zweckverfolgung verbraucht werden kann, ein steuerliches Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG gesondert festzustellen?
2. Ist die Übertragung des Verbrauchsstocks auf die Stiftung als Einlage anzusehen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 17.05.2023, durcherkannt