KStG § 8 Abs 3 S 2
Zur Vorteilsgeneigtheit bei vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung
Liegt eine vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Grundlage einer verhinderten Vermögensmehrung nur dann vor, wenn die verhinderte Vermögensmehrung auf der Ebene der Gesellschaft einen korrespondierenden Vorteil auf der Ebene des Gesellschafters oder eines diesem nahestehenden Dritten begründen kann?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 22.05.2024, Zurückverweisung