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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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EuGH Anhängiges Verfahren C-223/25

Aufnahme in die Datenbank am 10.04.2025

EStG § 35a Abs 2 ; EStG § 35a Abs 3 ; EStG § 35a Abs 4 S 1 ; EStG § 1 Abs 1 ; EStG § 1a Abs 1 Nr 2 ; EGFreizügAbk CHE Art 1 ; EGFreizügAbk CHE Art 2 ; EGFreizügAbk CHE Art 7 ; EGFreizügAbk CHE Art 15 ; EGFreizügAbk CHE Anh 1 Art 9 Abs 2

Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln vom 20.02.2025, eingereicht am 24.03.2025, zu folgender Frage:

Sind Art. 1, 2, 7 und 15 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl 2002, L 114, S. 6) in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I des Abkommens dahingehend auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates über die Gewährung einer Einkommensteuerermäßigung für in einem Haushalt erbrachte oder ausgeübte Dienst- und Handwerkerleistungen entgegenstehen, nach der die Steuerermäßigung nur gewährt wird, wenn die begünstigten Leistungen in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt ausgeübt oder erbracht werden, sie damit jedoch im Mitgliedstaat tätigen Arbeitnehmern aus der Schweiz bei einer Dienstleistungserbringung in ihrem Haushalt in der Schweiz verwehrt wird?

Vorgehend: FG Köln Beschluss vom 20.02.2025 (7 K 1204/22)

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