EUV 2019/1329 ; EUV 2017/1570
Rechtsmittel, eingelegt am 29.01.2025 von der Zhejiang Sunflower Great Health Co. Ltd, vormals Zhejiang Sunflower Light Energy Science & Technology Ltd, und der Sunowe Solar GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 20.11.2024 in der Rechtssache T-733/19, Zhejiang Sunflower Light Energy Science & Technology und Sunowe Solar/Kommission
Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,
- das angefochtene Urteil aufzuheben,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1329 der Kommission vom 6. August 2019 zur Ungültigkeitserklärung der von Zhejiang Sunflower Light Energy Science & Technology Ltd ausgestellten Rechnungen aufgrund der Verletzung der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 aufgehobenen Verpflichtung für nichtig zu erklären, und
- der Europäischen Kommission die ihnen durch das vorliegende Rechtsmittelverfahren und das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-733/19 entstandenen Kosten aufzuerlegen,
- hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, und
- die Kostenentscheidung für das Verfahren vor dem Gericht und das Rechtsmittelverfahren vorzubehalten.