EWGRL 388/77 Art 2
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 16.09.2024, zu folgender Frage:
Ist Art. 2 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage) in ihrer zum Zeitpunkt des Sachverhalts geltenden Fassung dahin auszulegen, dass der darin vorgesehene Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt eine Anpassung des Verkaufspreises von Fahrzeugen umfasst, die in einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung ordnungsgemäß festgelegt und konkretisiert worden ist und dazu dient, eine Mindestgewinnspanne zu erreichen, wobei diese Anpassung des Verkaufspreises der Fahrzeuge durch die Ausstellung einer Gutschrift oder Lastschrift der europäischen Hersteller der Gruppe General Motors gegenüber der Klägerin/Rechtsmittelführerin verbrieft wurde?