AEUV Art 63 ; EWGRL 799/77 ; EGRL 55/2008
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributario (Portugal), eingereicht am 30.06.2024, zu folgenden Fragen:
1. Sind die in Art. 16 Abs. 7 und 8 EBF festgelegten Beweisanforderungen im Hinblick auf die Anwendung einer Quellensteuerbefreiung oder einer Rückerstattung der an der Quelle einbehaltenen Steuer auf steuerlich nicht in Portugal ansässige Pensionsfonds mit dem Unionsrecht (insbesondere mit der Kapitalverkehrsfreiheit, vgl. Art. 63 AEUV) vereinbar?
2. Wenn der Kläger einwendet, es sei schwierig oder unmöglich, diese Beweismittel von den Behörden seines Wohnsitzstaates zu erhalten, sind die portugiesischen Steuerbehörden dann verpflichtet, die Mechanismen anzuwenden, die z. B. in der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 und/oder der Richtlinie 2008/55/EG des Rates vom 26. Mai 2008 vorgesehen sind, um die nach Art. 16. Abs. 7 und 8 EBF erforderlichen Informationen zu erhalten?