EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst e
Vorabentscheidungsersuchen der Mokestiniu gincu komisija prie Lietuvos Respublikos vyriausybes (Litauen), eingereicht am 02.07.2024, zu folgenden Fragen:
Fällt der Verkauf von "Gold" aus dem Spiel "Runescape" unter die steuerbefreiten Umsätze nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuerrichtlinie)?
2. Falls die erste Frage verneint wird: Ist als Steuerbemessungsgrundlage von Spielgold nach den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie das Gesamtentgelt für den Verkauf von Spielgold oder nur die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis anzusehen, wenn der Händler keine gesonderte Gebühr für die Übertragung von Spielgold berechnet?