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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuGH Anhängiges Verfahren C-405/24

Aufnahme in die Datenbank am 11.09.2024

EGRL 112/2006 Art 143 Abs 1 Buchst b ; EGRL 79/2006 Art 1 ; EGV 1186/2009 Art 25

Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 11.06.2024, zu folgender Frage:

Stehen Art. 143 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und Art. 1 der Richtlinie 2006/79 des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern im Kontext des dritten Erwägungsgrundes der Richtlinie 2006/79 und des Art. 25 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen einer Regelung wie Art. 52 Abs. 1 der Ustawa o podatku od towarow i uslug (Gesetz über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen) vom 11. März 2004 entgegen, wonach die Einfuhr von Gegenständen, die in einer Sendung enthalten sind, die vom Gebiet eines Drittlandes aus von einer natürlichen Person versandt wird und für eine natürliche Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als dem Land bestimmt ist, in das die Einfuhr erfolgt, nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist?

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