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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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EuGH Anhängiges Verfahren C-259/24

Aufnahme in die Datenbank am 18.07.2024

EUV 952/2013 Art 116 ; EUV 952/2013 Art 119 ; EUV 952/2013 Art 120

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal judiciaire de Marseille (Frankreich), eingereicht am 12.04.2024, zu folgenden Fragen:

1. Ist Art. 116 des Zollkodex der Union in einem Fall, in dem das klagende Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, die Voraussetzungen der Art. 119 und 120 des Zollkodex der Union erfüllt, dahin auszulegen, dass er die zuständigen nationalen Behörden verpflichtet, die Akte zum Antrag auf Erlass der geltend gemachten Abgaben an die Europäische Kommission weiterzuleiten?

2. Falls die Antwort lautet, dass das Ermessen der nationalen Behörden in solchen Fällen gebunden ist: Kann der Verstoß gegen die Verpflichtung, die Akte zum Antrag auf Erlass der Abgaben an die Europäische Kommission weiterzuleiten, zum Erlass der eingeforderten Abgaben und Strafzahlungen führen?

3. Falls die zweite Frage verneint wird: Ist der Grundsatz, wonach ein Mitgliedstaat Schäden ersetzen muss, die dem Einzelnen durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden sind, sofern der Verstoß dem Mitgliedstaat in vollem Umfang zuzurechnen ist, in einem Fall anwendbar, in dem der Mitgliedstaat Art. 116 des Zollkodex der Union fehlerhaft angewandt hat, wenn davon ausgegangen wird, dass die dort festgelegte Verpflichtung zur Weiterleitung der Akte zum Antrag auf Erlass der Abgaben dem Einzelnen Rechte verleiht, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Schaden der betroffenen Person besteht?

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