EGRL 9/2008 Art 3 ; EGRL 9/2008 Art 4 ; EGRL 112/2006 Art 138 Abs 1 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 138 Abs 1 Buchst b ; EGRL 112/2006 Art 168 ; EGRL 112/2006 Art 169 ; EGRL 112/2006 Art 170 ; EGRL 112/2006 Art 171
Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad (Bulgarien), eingereicht am 27.03.2024, zu folgender Frage:
Besteht nach der Richtlinie 2008/9/EG ein Recht auf Erstattung der entrichteten Mehrwertsteuer, die vom Empfänger einer Lieferung von Geräten (Tooling) beantragt wird, wenn der Gegenstand der Lieferung das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats des Lieferers nicht verlassen hat und die Lieferung des Toolings künstlich von den innergemeinschaftlichen Lieferungen der mittels dieser Geräte hergestellten Gegenstände an denselben Empfänger abgespalten wurde?