Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-558/24

Aufnahme in die Datenbank am 15.01.2025

EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst f

Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstolen (Schweden), eingereicht am 14.10.2024, zu folgenden Fragen:

1. Können Dienstleistungen, die gegenüber Mitgliedern eines selbständigen Zusammenschlusses erbracht werden, als für unmittelbare Zwecke im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie erbracht betrachtet werden, wenn die Dienstleistungen für die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die die Mitglieder ausüben, nicht spezifisch, sondern allgemeinerer Art sind, wie sie auch von Unternehmen nachgefragt werden, die keine solche dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben?

2. Welche Kriterien sind zu beachten, wenn bei der Prüfung, ob die Gewährung der Steuerbefreiung gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. f zu einer Wettbewerbsverzerrung führt, entschieden werden muss, ob ein selbständiger Zusammenschluss unabhängig davon, ob die Dienstleistungen steuerpflichtig sind oder nicht, sicher ist, sich die Kundschaft der Mitglieder zu erhalten?

Seite drucken