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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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EuG Anhängiges Verfahren T-334/24

Aufnahme in die Datenbank am 21.08.2024

EUV 2024/1268 ; EUV 2022/433 ; EUV 2016/1037 Art 23 Abs 3 ; EUV 2016/1037 Art 23 Abs 6

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 03.07.2024, mit dem Antrag,

- die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1268 der Kommission vom 6. Mai 2024 zur Ausweitung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/433 eingeführten endgültigen Ausgleichszölle auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indonesien auf aus Taiwan, der Türkei und Vietnam versandte Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl, gleich ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans, der Türkei oder Vietnams angemeldet oder nicht, insgesamt für nichtig zu erklären, soweit sie sie betrifft;

- der Kommission und jedem Streithelfer, der zur Unterstützung der Kommission zugelassen wird, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

(Die Klägerin rügt u.a. einen Verstoß der Kommission gegen Art. 23 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 6 der Verordnung 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates ("Antisubventionsgrundverordnung") sowie den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.)

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