AEUV Art 107 ; EUBes 2016/1699
Unternehmen (Rechtsmittelführerinnen) gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 07.12.2023 von Anheuser-Busch Inbev und Ampar, mit dem Antrag,
- das angefochtene EuG-Urteil vom 20.09.2023 in den verbundenen Rechtssachen T-278/16 und T-370/16, Atlas Copco Airpower u.a./Kommission, aufzuheben,
- den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und den Beschluss (EU) 2016/1699 der Kommission vom 11.01.2016 über die Beihilferegelung Belgiens SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) (im Folgenden: angefochtener Beschluss; Hinweis des Dokumentars: der Beschluss betrifft eine Steuerregelung für Gewinnüberschüsse) für nichtig zu erklären, oder, hilfsweise, die Sache zur Entscheidung im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs an das Gericht zurückzuverweisen; und
- der Kommission die Kosten dieses Verfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer aufzuerlegen.