AEUV Art 107 ; EUBes 2016/1699
Unternehmen (Rechtsmittelführer) gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 06.12.2023 von St. Jude Medical Coordination Center (SJM Coordination Center), mit dem Antrag,
- das angefochtene EuG-Urteil vom 20.09.2023 in der Rechtssache T-420/16, SJM Coordination Center/Kommission, aufzuheben, in der Sache zu entscheiden und den Beschluss (EU) 2016/1699 der Kommission vom 11.01.2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen (im Folgenden: angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären;
- hilfsweise das angefochtene Urteil aufzuheben und den angefochtenen Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als die Rückforderung der angeblichen Beihilfe von SJM Coordination Center angeordnet wird;
- weiter hilfsweise das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen; und
- der Kommission die Kosten dieses Verfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.