AEUV Art 107 ; EUBes 2016/1699
Unternehmen (Rechtsmittelführerin) gegen Kommission, Rechtsmittel von der ZF CV Systems Europe, vormals Wabco Europe, eingelegt am 30.11.2023 mit dem Antrag,
- das angefochtene EuG-Urteil vom 20.09.2023 T-637/16, ZF CV Systems Europe/Kommission, aufzuheben;
- den Beschluss (EU) 2016/1699 der Kommission vom 11.01.2016 über die Beihilferegelung Belgiens SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) (Hinweis des Dokumentars: betreffend eine Steuerregelung für Gewinnüberschüsse) für nichtig zu erklären;
- der Kommission ihre eigenen Kosten und die der Rechtsmittelführerin im vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.