Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-735/23 P

Aufnahme in die Datenbank am 28.02.2024

AEUV Art 107 ; EUBes 2016/1699

Unternehmen (Rechtsmittelführerin) gegen Kommission, Rechtsmittel von der Esko-Graphics BVBA, eingelegt am 30.11.2023 mit dem Antrag,

- das EuG-Urteil vom 20.09.2023 T-201/16, T-335/16, T-357/16 und T-369/16, Soudal u.a./Kommission, aufzuheben, den streitigen Beschluss (Hinweis des Dokumentars: der Kommission vom 11.01.2016 über die Beihilferegelung Belgiens SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN), betreffend eine Steuerregelung für Gewinnüberschüsse) für nichtig zu erklären und der Kommission die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Verfahrens vor dem Gerichtshof aufzuerlegen, hilfsweise, falls der Gerichtshof nur dem dritten Rechtsmittelgrund stattgibt, die in Art. 2 des streitigen Beschlusses festgelegte Rückforderungsanordnung für nichtig zu erklären und der Kommission die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Verfahrens vor dem Gerichtshof aufzuerlegen;

- hilfsweise, wenn der Gerichtshof den Rechtsmittelgründen der Rechtsmittelführerin stattgibt, die Sache aber für noch nicht entscheidungsreif hält, weil das Gericht nicht über die subsidiäre Argumentation zum Fremdvergleichsgrundsatz entschieden hat, die Rechtssache allein im Hinblick auf die subsidiäre Argumentation zur Selektivität an das Gericht zurückzuverweisen und die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht und des Verfahrens vor dem Gerichtshof vorzubehalten und zusätzlich auch insoweit dem dritten Rechtsmittelgrund stattzugeben und zumindest bereits die in Art. 2 des streitigen Beschlusses festgelegte Rückforderungsanordnung für nichtig zu erklären.

Seite drucken