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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuGH Anhängiges Verfahren C-503/23

Aufnahme in die Datenbank am 10.11.2023

EUV 952/2013 Art 18 ; EGRL 123/2006 Art 10 ; EGRL 123/2006 Art 15 ; AEUV Art 56 ; AEUV Art 57 ; AEUV Art 58 ; AEUV Art 59 ; AEUV Art 60 ; AEUV Art 61 ; AEUV Art 62

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale amministrativo regionale per il Piemonte (Italien), eingereicht am 07.08.2023, zu folgenden Fragen:

1. Ist Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in Verbindung mit dem 21. Erwägungsgrund dahin auszulegen, dass er einer Vorschrift (Art. 3 Abs. 3 des Decreto ministeriale (Ministerialdekret) Nr. 549/1992) und einer nationalen Praxis entgegensteht, die die Tätigkeit der CAD - Centri di assistenza doganale (Zollhilfezentren) auf einen "zugelassenen Ort" innerhalb einer Regionalen/Interregionalen/Interprovinziellen Direktion, in der sie ihren Sitz haben, beschränken und die Ausdehnung auf das gesamte Staatsgebiet ausschließen?

2. Sind die Art. 10 und 15 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates dahin auszulegen, dass sie einer Vorschrift (Art. 3 Abs. 3 des Ministerialdekrets Nr. 549/1992) und einer nationalen Praxis entgegenstehen, die die Tätigkeit der CAD - Centri di assistenza doganale auf einen "zugelassenen Ort" innerhalb einer Regionalen/Interregionalen/Interprovinziellen Direktion, in der sie ihren Sitz haben, beschränken und die Ausdehnung auf das gesamte Staatsgebiet ausschließen sowie zugleich solche Tätigkeiten im gesamten Staatsgebiet den Zollagenten vorbehalten?

3. Sind die Art. 56 bis 62 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer Vorschrift (Art. 3 Abs. 3 des Ministerialdekrets Nr. 549/1992) und einer nationalen Praxis entgegenstehen, die die Tätigkeit der CAD - Centri di assistenza doganale auf einen "zugelassenen Ort" innerhalb einer Regionalen/Interregionalen/Interprovinziellen Direktion, in der sie ihren Sitz haben, beschränken und die Ausdehnung auf das gesamte Staatsgebiet ausschließen sowie zugleich solche Tätigkeiten im gesamten Staatsgebiet den Zollagenten vorbehalten?

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