Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-453/23

Aufnahme in die Datenbank am 23.10.2023

AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 108 ; EUV 2015/1589 Art 2

Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 19.07.2023, zu folgenden Fragen:

1. Verfälscht oder droht es den Wettbewerb im Lichte des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu verfälschen, wenn ein Mitgliedstaat eine an alle Unternehmer gerichtete Steuervergünstigung wie die des Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Ustawa z dnia 12 stycznia 1991 r. o podatkach i oplatach lokalnych (Gesetz über kommunale Steuern und Abgaben vom 12. Januar 1991) (Dz.U. 2019, Pos. 1170, in geänderter Fassung) gewährt, die Grundstücke, Gebäude und Bauwerke von der Grundsteuer befreit, die Teil der Eisenbahninfrastruktur im Sinne der Bestimmungen über den Eisenbahnverkehr sind, die den Eisenbahnbetreibern zur Verfügung gestellt wird?

2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist ein Unternehmer, der auf der Grundlage der genannten nationalen Vorschrift in den Genuss einer Steuerbefreiung gekommen ist, die nicht unter Einhaltung des in Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit Art. 2 der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahrens eingeführt wurde, zur Zahlung der ausstehenden Steuer zuzüglich Zinsen verpflichtet?

Seite drucken