EUV 2023/593 ; EUV 2016/1036 Art 2 Abs 11 ; EUV 2016/1036 Art 9 Abs 4 UAbs 2 ; EUV 2016/1036 Art 2 Abs 1 UAbs 2
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 14.4.2023, mit dem Antrag,
- den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/593 der Kommission vom 16. März 2023 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea in Bezug auf Hansol Group und zur Änderung des residualen Zolls (ABl. 2023, L 79, S. 54) eingeführten Antidumpingzoll insoweit für nichtig zu erklären, als er die Klägerin betrifft;
- die Europäische Kommission zu den Kosten zu verurteilen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:
1. Erster Klagegrund: Verstoß gegen Art. 2 Abs. 11 und Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 2 der Grundverordnung
- Nach Ansicht der Klägerin berichtigen die von der Kommission angestellten Berechnungen, mit denen in der angefochtenen Verordnung ein geänderter Antidumpingzoll von 103,16 Euro pro Tonne Nettogewicht ermittelt wird, nicht den Gewichtungsfehler, der dem Gericht in den Rn. 85 und 86 seines Urteils in der Rechtssache T-383/17 unterlaufen ist und der durch den Gerichtshof in den Rn. 62 bis 64 seines Urteils in der Rechtssache C-260/20 P bestätigt wurde, und verstoßen daher gegen Art. 2 Abs. 11 und Art. 9 Abs. 4 Unterabs. 2 der Grundverordnung.
2. Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung
- Die Klägerin macht insoweit geltend, dass die Methode zur Berechnung des Normalwerts für Artone für einen bestimmten Typ der betreffenden Ware insoweit gegen Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung verstoße, als die Kommission den Normalwert für Artone für diesen Warentyp konstruiert habe, anstatt den Normalwert im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 der Grundverordnung auf die im normalen Handelsverkehr erzielten Inlandverkaufspreise der Klägerin für diesen berücksichtigten Warentyp zu stützen.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss des Gerichts vom 13.06.2024 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU C, C/2024/4593, 29.07.2024)