EUV 2022/433 ; EUV 2021/2012
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 09.06.2022, mit den Anträgen,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2022/433 der Kommission vom 15. März 2022 zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren kaltgewalzter Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2012 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien für nichtig zu erklären und
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.