EUV 952/2013 Art 22 Abs 6 ; EUV 952/2013 Art 29
Vorabentscheidungsersuchen des Pecsi Törvenyszek (Ungarn), eingereicht am 25.11.2020, zu folgender Frage:
Sind im Verfahren einer Zollbehörde, die nicht als Gericht handelt, Art. 22 Abs. 6 und Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass die Zollbehörde das Anhörungsrecht sowohl in von Amts wegen als auch in auf Antrag eingeleiteten Verfahren gewähren muss?
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 01.07.2021 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; das Vorabentscheidungsersuchen wurde als unzulässig abgewiesen, ABl EU 2021, Nr. C 382, 6).