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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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EuG Anhängiges Verfahren T-725/20

Aufnahme in die Datenbank am 23.02.2021

EUV 2020/1428 ; EUV 2016/1036 Art 1 ; AEUV Art 207 ; EUV 2016/1036 Art 2 ; EUV 2016/1036 Art 7 ; EUV 2016/1036 Art 14 ; AEUV Art 263 ; AEUV Art 256

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 14. Dezember 2020, mit dem Antrag,

das Gericht möge die am 13. Oktober 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Durchführungsverordnung 2020/1428 (EU) der Kommission vom 12. Oktober 2020, mit der auf die Einfuhren der von den Klägerinnen hergestellten Aluminiumstrangpresserzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt wird, für nichtig erklären und, hilfsweise, die "Grundverordnung" (Verordnung 1036/2016) für nichtig erklären sowie der Beklagten die Kosten auferlegen.

(Die Kläger rügen insbesondere den Verstoß gegen den AEUV, den Verstoß gegen die Grundverordnung, Verfahrensverstöße, Formverstöße, sowie Ermessensmissbrauch.)

Verfahren ist erledigt durch Beschluss vom 22.12.2021 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, ABl EU 2022, Nr. C 119, 44).

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