EUV 2020/527 ; AEUV Art 263
Unternehmen gegen Kommission, Klage eingereicht am 10. Juli 2020, mit dem Antrag:
- die Durchführungsverordnung (EU) 2020/527 der Kommission vom 15. April 2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien in Bezug auf Jindal Saw Limited nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-301/16 für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Das Verfahren ist erledigt durch Urteil vom 01.06.2022 (eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2022, Nr. C 294, 24).