AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 08.10.2019, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Beklagten C(2019) 2526 final vom 02.04.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.