EUGrundrCharta Art 17 Abs 1 ; EUGrundrCharta Art 20 ; EUGrundrCharta Art 52 Abs 1 ; EUGrundrCharta Art 52 Abs 6 ; EUGrundrCharta Art 54
Vorabentscheidungsersuchen des Krajsky soud v Ostrave (Tschechische Republik), eingereicht am 09.07.2019, zu folgender Frage:
Verwehrt die Existenz einer ausdrücklichen nationalen Regelung über die Haftung für nicht abgeführte Steuern in einer betrügerischen Kette es den Behörden der Finanzverwaltung, einem solchen Haftenden nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Mehrwertsteuerbetrug das Recht auf Vorsteuerabzug zu verweigern? Stehen Art. 17 Abs. 1, Art. 20, Art. 52 Abs. 1, Art. 52 Abs. 6 und Art. 54 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union einem solchen Vorgehen in der angeführten Situation entgegen?
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 14.11.2019 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; das eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig, ABl EU 2020, Nr. C 137, 26).