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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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EuG Anhängiges Verfahren T-780/19

Aufnahme in die Datenbank am 21.02.2020

AEUV Art 63 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 108 Abs 2 ; EURL 2016/1164 ; AEUV Art 107 Abs 1 ; EUV 2015/1589 Art 6

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12.11.2019, mit folgendem Antrag,

- den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1) für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit dieser die Niederlassungsfreiheit der Klägerinnen nach Art. 49 AEUV oder die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV verletzt, und

- der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.

(Die Klägerin rügt u.a. eine falsche Anwendung des Art. 107 AEUV sowie offensichtliche Beurteilungsfehler bei der Wahl des Referenzsystems für die Analyse des Steuersystems und bei der Analyse des CFC-Systems. Außerdem habe die Kommission einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates, die ratione temporis keine Anwendung finde, entsprechend angewandt bzw. sich zu Unrecht darauf gestützt habe.)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 63 vom 20.02.2023, S. 68)

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