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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuG Anhängiges Verfahren T-754/19

Aufnahme in die Datenbank am 07.02.2020

AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 49 ; EURL 2016/1164

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 07.11.2019, mit dem Antrag:

- den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1) für nichtig zu erklären;

- der Beklagten die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

(Die Klägerin rügt u.a. eine falsche Anwendung des Art. 107 AEUV sowie offensichtliche Ermessens-/Beurteilungsfehler bei der Wahl des Referenzsystems für die Analyse des Steuersystems und bei der Analyse des CFC-Systems. Außerdem habe die Kommission einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates, die ratione temporis keine Anwendung finde, entsprechend angewandt bzw. sich zu Unrecht darauf gestützt habe)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 452 vom 08.11.2021, S. 47)

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