AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 23.10.2019, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Europäischen Kommission vom 02.04.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen (GFE) für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerinnen betrifft;
- der Beklagten die Kosten der Klägerinnen in diesen Verfahren aufzuerlegen.
(Die Klägerinnen machen im Wesentlichen geltend, dass die Kommission Art. 107 Abs. 1 AEU-Vertrag falsch angewandt und/oder durch die Wahl des Referenzrahmens für die Analyse des Steuersystems einen offensichtlichen Ermessens- oder Beurteilungsfehler begangen habe. Die Kommission hätte als Referenzrahmen das britische Körperschaftsteuerrecht und nicht nur die Regelung für beherrschte ausländische Unternehmen (controlled foreign companies, CFC) selbst heranziehen müssen.)
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 502 vom 13.12.2021, S. 42)