AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 11.10.2019, mit dem Antrag,
- den Beschluss C(2019) 2526 final der Beklagten vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (controlled foreign companies, CFC) für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss vom 20.04.2021, ABl EU 2021, Nr. C 252, 38)