AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 04.07.2019, mit dem Antrag:
Die Klägerinnen beantragen,
- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (controlled foreign companies, CFC) für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
(Die Klägerinnen rügen offensichtliche Ermessens-/Beurteilungsfehler bei der Wahl des Referenzsystems für die Analyse des Referenzsystems; die Wertung der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen als eine Abweichung von den regulären Abläufen des Referenzsystems; die Feststellung, dass die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen eine Diskriminierung darstelle und die Feststellung, dass die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen nicht durch das Wesen und den allgemeinen Aufbau des Referenzsystems gerechtfertigt sei)