AEUV Art 108 Abs 2 ; EUV 2015/1589 Art 4 Abs 4 ; AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 04.01.2019, mit dem Antrag,
- das Schreiben der Europäischen Kommission vom 25.10.2018 betreffend Sache SA.44671 Irland - Mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfen für den Sektor der fossilen Brennstoffe in Form reduzierter Grundsteuersätze aufzuheben;
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
(Zur Stützung ihrer Klage führen die Klägerinnen einen einzigen Klagegrund an, mit dem sie geltend machen, die Kommission habe kein förmliches Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV und Art. 4 Abs. 4 der Verordnung 2015/1589 eingeleitet, obwohl Bedenken hinsichtlich einer möglichen staatlichen Beihilfe bestanden hätten, und damit den Klägern ihre Verfahrensrechte vorenthalten.)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 31.01.2020 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, ABl EU 2020, Nr. C 103, 30).