EWGRL 83/92 Art 23 Abs 2 ; EWGRL 83/92 Art 19 ; EWGRL 83/92 Art 21 ; EWGRL 83/92 Art 22 Abs 1 ; EWGRL 84/92 Art 3 Abs 1 ; AEUV Art 110
Klage der Europäischen Kommission gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 08.02.2018, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch, dass sie Rechtsvorschriften erlassen und aufrechterhalten hat, wonach
i. auf Tsipouro/Tsikoudia (griechischer Tresterbrand), der von "systematischen Brennern" hergestellt wird, ein im Vergleich zu dem normalen nationalen Verbrauchsteuersatz um 50 % ermäßigter Steuersatz erhoben wird, während alkoholische Getränke, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, dem normalen Verbrauchsteuersatz unterliegen, gegen die Verpflichtungen aus Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG sowie aus Art. 110 AEUV verstoßen hat;
ii. auf Tsipouro/Tsikoudia, der von "gelegentlichen" Brennern hergestellt wird, ein weiter ermäßigter Steuersatz erhoben wird, während alkoholische Getränke, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, dem normalen Verbrauchsteuersatz unterliegen, gegen die Verpflichtungen aus den Art. 19, 21 und 22 Abs. 1 der Richtlinie 92/83/EWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/84/EWG2 sowie aus Art. 110 AEUV verstoßen hat;
- der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.