EUV 2018/921 ; EUV 2016/1036
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12.09.2018, mit dem Antrag,
- die angefochtene Verordnung für nichtig zu erklären, soweit diese die Klägerin betrifft,
- oder, hilfsweise, die angefochtene Verordnung insgesamt für nichtig zu erklären;
- der Europäischen Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
(Die Klage ist auf die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/921 der Kommission vom 28.06.2018 gerichtet. Es wird u.a. gerügt, dass die Kommission durch die Anwendung der Vergleichsmethode einen offensichtlichen Fehler bei der rechtlichen und tatsächlichen Beurteilung begangen hat.)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.12.2020 (Die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2021 Nr. C 62, 26. Eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor).