EUV 513/2013 ; EUV 748/2013
Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel, eingelegt am 24.03.2015, mit dem Antrag,
- das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären,
- den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-507/13 aufzuheben,
- die Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-507/13 für zulässig zu erklären, und
- die Rechtssache zur Entscheidung über die Nichtigkeitsklage an das Gericht zurückzuverweisen.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.03.2016 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; das Rechtmittel wurde zurückgewiesen; ABL EU 2016, Nr. C 200, 2).