EGRL 112/2006 Art 78 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 73 ; EGRL 112/2006 Art 74 ; EGRL 112/2006 Art 75 ; EGRL 112/2006 Art 76 ; EGRL 112/2006 Art 77 ; EGRL 112/2006 Art 79
Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 15.09.2014 zu folgenden Fragen: 1. Läuft es dem Unionsrecht und insbesondere Art. 78 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG zuwider, wenn die von der Gas vertreibenden Einrichtung gezahlte TOS (Abgabe für die Belegung des Unterbodens) ohne irgendwelche Aufschläge und als im Verhältnis zum für das verbrauchte Gas gezahlten Preis eigenständiger Posten, d. h., ohne in diesen Preis einbezogen zu werden, auf den Endverbraucher umgewälzt wird?
Sollte diese erste Frage verneint werden, ist ferner die zweite Frage zu stellen:
2. Läuft es dem Unionsrecht und insbesondere den Art. 73 bis 79 der Richtlinie 2006/112/EG zuwider, wenn die von der Gas vertreibenden Einrichtung gezahlte TOS bei ihrer Umwälzung auf den Endverbraucher ohne irgendwelche Aufschläge und als im Verhältnis zum für das verbrauchte Gas gezahlten Preis eigenständiger Posten als nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehender Betrag angesehen wird?
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss vom 31.07.2015, ABl EU 2015, Nr. C 398, 23).