Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-403/14

Aufnahme in die Datenbank am 14.11.2014

EGRL 112/2006 Art 138 Abs 1

Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen sad - Varna (Bulgarien), eingereicht am 25.08.2014, zu folgenden Fragen:

1. Werden die Grundsätze der Steuerneutralität, der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes durch eine Verwaltungspraxis und eine Rechtsprechung verletzt, wonach es dem Verkäufer - dem Versender nach dem Beförderungsvertrag - obliegt, die Echtheit der Unterschrift des Erwerbers festzustellen und die Frage zu klären, ob sie von einer die Gesellschaft - den Erwerber - vertretenden Person, einem ihrer Angestellten mit entsprechender Position oder einer bevollmächtigten Person stammt?

2. Hat in einem Fall wie dem vorliegenden Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem unmittelbare Wirkung, und darf das nationale Gericht die Bestimmung unmittelbar anwenden?

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache

Seite drucken