EGRL 112/2006 Art 306 ; EGRL 112/2006 Art 307 ; EGRL 112/2006 Art 308 ; EGRL 112/2006 Art 309 ; EGRL 112/2006 Art 310
Klage der Kommission gegen Republik Finnland, eingereicht am 17.06.2011, mit dem Antrag,
1. festzustellen, dass die Republik Finnland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie die in § 80 des Arvonlisäverolaki ÄMehrwertsteuergesetzÜ (1501/1993) enthaltene Sonderregelung für Reisebüros auf den Verkauf von Reisedienstleistungen an andere Personen als Reisende angewandt hat,
2. der Republik Finnland die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor)