EGRL 112/2006 Art 307 ; EGRL 112/2006 Art 308 ; EGRL 112/2006 Art 309 ; EGRL 112/2006 Art 310
Klage der Kommission gegen Französische Republik, eingereicht am 14.06.2011, mit dem Antrag,
1. festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen die Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen hat, dass sie die Sonderregelung für Reisebüros auf Dienstleistungen anwendet, die Personen erbracht werden, die nicht Reisende sind (insbesondere anderen Reisebüros);
2. der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor)