Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-195/11 P

Aufnahme in die Datenbank am 27.06.2011

AEUV Art 264 Abs 1 ; AEUV Art 254 Abs 6 ; EGV 1355/2008

Unternehmen gegen Kommission, Rechtsmittel der Kommission gegen das EuG-Urteil vom 17.02.2011 in der Rechtssache T-122/09, eingelegt am 26.04.2011, mit dem Antrag,

- das angefochtene Urteil aufzuheben;

- den Klägerinnen des ersten Rechtszugs die der Kommission im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.

(Das Gericht habe ultra petita entschieden, als es den eingeführten Antidumpingzoll vollständig für nichtig erklärt habe, obwohl die Klägerinnen des ersten Rechtszugs selbst einräumten, dass die von ihnen geforderte Anpassung nur dazu geführt hätte, dass auf ihre Erzeugnisse ein niedrigerer Antidumpingzoll erhoben würde. Daher verstoße der Tenor des angefochtenen Urteils gegen Art. 264 Abs. 1 i.V.m. Art. 254 Abs. 6 AEUV und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Nichtigerklärung der gesamten Verordnung, soweit sie die Klägerinnen des ersten Rechtszugs betreffe, stehe nicht im Verhältnis zum einzigen vom Gericht anerkannten Nichtigkeitsgrund und sei daher auch ultra petita.)

Vorgehend: EuG Urteil vom 17.02.2011 (T-122/09)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 11.07.2012 (n.v.)

Seite drucken